Not Nice eine Unternehmung der RAS Group

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Not Nice

Not Nice ( Vertreten durch RAS Group GmbH) mit Sitz in Winterthur Schweiz, ist Betreiber der Plattform Not Nice.

Der Zugang zur Plattform erfolgt über die URL: https://notnice.ch oder https://app.notnice.ch.

Not Nice dient als Plattform um Unternehmen und Creator zu vernetzen. Brands ( Kunde) geben UGC in Auftrag und übermitteln Not Nice die notwendigen Unterlagen und Vorstellungen des UGC ( User Generated Content auf deutsch Nutzer generierte Inhalte).

Die von den Creatorn erstellten Medien dürfen von den Kundes sowie auch von Not Nice unbeschränkt verwendet werden. Die Urheberrechte werden an Not Nice vollständig abgetreten.

Not Nice führt UGC-Aufträge nicht selbstständig durch, sondern beauftragt einen Creator, welcher ein verifizierter Content Creator bei Not Nice ist. Erstellte Aufträge sind beidseitig verbindlich und können nicht vorzeitig gekündigt werden, ausser mit beiderseitigem Einverständnis der Parteien, welches in schriftlicher Form erfolgen muss.

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Angebote, Leistungen und Verträge des Dienstleisters ( Not Nice, sowie den Creatorn und den beauftragten Kundens, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Parteien, erkennt der Dienstleister nicht an, es sei denn, der Dienstleister hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

lion

Angebot und Vertragsabschluss

Die Angebote des Dienstleisters sind unverbindlich. Durch die Bestellung einer Leistung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Annahme des Angebots durch den Dienstleister zustande. Die Annahme erfolgt durch die Ausführung der bestellten Leistung(en) oder durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung.

Leistungen

Der Dienstleister erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Änderungen der Leistungen, die aufgrund von gesetzlichen Vorschriften erforderlich werden, behält sich der Dienstleister vor. Not Nice erstellt gemeinsam mit dem vom Kunden ausgewählten Creator das bestellte Video und überlässt dem Kunden zum Zeitpunkt der Abnahme das uneingeschränkte Nutzungsrecht, welches zeitlich und örtlich unbeschränkt ist. Der Kunde wird nur im Bereich der Persönlichkeitsverletzung eingeschränkt, welche gesetzlich festgelegte Rahmenbedingungen erhält. Darunter sind Rufschädigung, üble Nachrede oder Image schädigende Aktivitäten. Die erstellten Medien werden dem Unternehmen über die Plattform oder einer Cloud bereitgestellt.

Gewährleistung

Der Creator haftet für Mängel der Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde hat das Recht, Nacherfüllung zu verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde den Preis mindern. Not Nice gilt als Plattform und führt die Qualitätssicherung durch.

Haftung

Der Creator haftet für Schäden des Kunden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Creators oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Nutzungsrecht für das Logo nach Kampagnenabschluss

(1) Automatisches Nutzungsrecht: Nach Abschluss einer Kampagne zwischen den Vertragsparteien, nachfolgend «Kampagne», erhält «Not Nice» (nachfolgend «Lizenznehmer») automatisch und unverzüglich das nicht exklusive Recht, das von der Marke [Hier den Markennamen einfügen] (nachfolgend «Marke») verwendete Logo (nachfolgend «Logo») zu nutzen und zu reproduzieren, sofern nachstehend nicht anderweitig geregelt.

(2) Aktive Verwendung des Logos: Der Lizenznehmer ist berechtigt, das Logo nach eigenem Ermessen für die Zwecke der Werbung, Vermarktung, Veröffentlichung und Promotion der abgeschlossenen Kampagne sowie für darauf bezogene Zwecke zu verwenden, sofern dies im Einklang mit den Qualitätsstandards und den Richtlinien der Marke geschieht.

(3) Schriftliche Ablehnung: Die Marke behält sich das Recht vor, die Verwendung des Logos durch den Lizenznehmer schriftlich abzulehnen. Im Falle einer schriftlichen Ablehnung durch die Marke hat der Lizenznehmer unverzüglich die Verwendung des Logos einzustellen und es aus allen Materialien zu entfernen, die im Zusammenhang mit der abgeschlossenen Kampagne stehen.

(4) Qualitätsstandards und Richtlinien: Der Lizenznehmer verpflichtet sich, das Logo in Übereinstimmung mit den Qualitätsstandards und den Richtlinien der Marke zu verwenden, um sicherzustellen, dass die Marke und das Logo in positivem Licht dargestellt werden.

(5) Dauer der Nutzung: Dieses Nutzungsrecht gilt so lange, wie die abgeschlossene Kampagne aktiv beworben und vermarktet wird, es sei denn, es wird schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt.

(6) Übertragbarkeit: Dieses Nutzungsrecht ist nicht übertragbar und unterliegt nicht der Abtretung an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Marke.

Weitere Bestimmungen

(1) Mit Aufgabe eines Auftrags schuldet der Kunde die Zahlung der vollständigen Vergütung, die vor Aufgabe des Auftrags angezeigt wird. Die Zahlung erfolgt durch die Verwendung eines externen Zahlungsdienstleisters oder der direkten Banküberweisung.

(2) Der Kunde hat das Recht, den Auftrag durch Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen zu stornieren. Sollte bereits eine oder mehrere Bewerbungen für das Briefing vorliegen, erhält der Kunde die Vergütung abzüglich einer Stornierungsgebühr von 50% zurückerstattet. Nach Auswahl eines Dienstleisters ist eine solche Stornierung nicht mehr möglich.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Auswahl einer passenden Bewerbung innerhalb von 14 Tagen zu treffen und die notwendigen Produktionsmittel bereitzustellen. Sollte der Kunde diese Frist nicht einhalten, wird der Vertrag automatisch durch Rücktritt beendet und der Kunde erhält die geleistete Zahlung abzüglich einer Stornierungsgebühr zurückerstattet.

(4) Nachdem ein Dienstleister eine finale Auftragslieferung vorgelegt hat, hat der Kunde 7 Tage Zeit, um die Lieferung zu akzeptieren oder eine Überarbeitung anzufordern. Wenn der Kunde dies nicht innerhalb dieser Frist tut, wird der Auftrag automatisch geschlossen und der Dienstleister erhält seine Vergütung.

(5) Das Unternehmen wird eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Rechnung erstellen und diese dem Kunden elektronisch zur Verfügung stellen. Im Falle von Zahlungsverzug hat das Unternehmen das Recht, die Erfüllung der Leistungen gegenüber dem Kunden zu verweigern und den Zugang zum Unternehmen zu sperren, bis der Verzug beseitigt ist.

(6) Das beauftragte Video wird nach Erstellung zur Einsichtnahme durch dem Kunden bereitgestellt. Der Download und die Abspeicherung als Videodatei ist erst möglich, nachdem der Kunde die Abnahme des Videos bestätigt hat.

(7) Sollte der Kunde mit der Zahlung in Verzug geraten, hat das Unternehmen das Recht, zusätzliche Gebühren für den entstandenen Aufwand zu berechnen.

(8) Der Kunde erkennt an, dass das Unternehmen das Recht hat, die erstellten Medienprodukte für eigene Zwecke, wie z.B. in einem Portfolio, zu verwenden.

(9) Sollten Teile dieser AGB gegen geltendes Recht verstoßen, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und wirksam.

(10) Es gilt ausschließlich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Dienstleisters ( Not Nice)

(11) Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern.

(12) Der Kunde verpflichtet sich, das Unternehmen unverzüglich über etwaige Verstöße gegen geltendes Recht oder die AGB zu informieren.

(13) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte (Texte, Bilder, etc.) nicht gegen geltendes Recht oder die Rechte Dritter verstoßen und er das Recht hat, diese Inhalte zur Verfügung zu stellen.

(14) Sollte es zu Streitigkeiten zwischen dem Unternehmen und dem Kunden kommen, so sollen diese zunächst durch Verhandlungen beigelegt werden. Sollte eine Einigung nicht erzielt werden können, ist der Gerichtsstand gemäß Ziffer 10 dieser AGB.

(15) Der Kunde verpflichtet sich, das Unternehmen von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund der Nutzung der von dem Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte geltend gemacht werden.

(16) Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der von dem Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte entstehen.

(17) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das Unternehmen ihm Angebote und Informationen per E-Mail zusenden darf. Dieser Einverständniserklärung kann der Kunde jederzeit widersprechen.

(18) Sollten sich die Kontaktdaten des Kunden ändern, ist er verpflichtet, das Unternehmen unverzüglich darüber zu informieren. Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen dem Unternehmen und dem Kunden und stellen die Gesamtheit der Vereinbarungen dar. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

(19) Der Kunde erkennt an, dass das Unternehmen nicht für technische Störungen oder Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen, verantwortlich ist und dass das Unternehmen keine Garantie für die ständige Verfügbarkeit des Dienstes übernimmt.

(20) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das Unternehmen auf Anfrage Zugriff auf die von ihm bereitgestellten Inhalte hat, um diese auf Richtigkeit und Einhaltung der geltenden Gesetze zu überprüfen.

(21) Abwerbung von Not Nice Creators: Vertragsparteien: Diese Klausel gilt für alle Vertragsparteien, einschließlich der Brands (nachfolgend «Brand» genannt) und der Agentur (nachfolgend «Agentur» genannt), die im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit mit «Not Nice» stehen.

Definition: Ein «Not Nice Creator» bezieht sich auf eine Einzelperson oder eine Entität, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dieser Klausel als Creator für «Not Nice» tätig ist. Abwerbungsverbot: Sowohl die Brand als auch die Agentur verpflichten sich, während der Laufzeit dieses Vertrags und für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Vertragsbeendigung keine aktiven Bemühungen zu unternehmen, um einen Not Nice Creator abzuwerben oder dazu zu ermutigen, die Zusammenarbeit mit «Not Nice» zu beenden.

Strafe für Abwerbungsverletzung: Bei Verstoß gegen das Abwerbungsverbot gemäß Punkt 3 ist die schuldige Partei verpflichtet, der anderen Partei eine Geldstrafe in Höhe von CHF 5000.00 (Schweizer Franken) zu zahlen. Diese Strafe ist unverzüglich nach Feststellung der Verletzung fällig.

Vorbehaltene rechtliche Schritte: Unbeschadet der Geldstrafe gemäß Punkt 4 behält sich die nicht verletzende Partei das Recht vor, zusätzliche rechtliche Schritte einzuleiten, um den Verstoß gegen diese Klausel zu verfolgen und Schadenersatz zu fordern.

Gültigkeitsdauer: Diese Klausel bleibt während der Laufzeit des Vertrags und für den in Punkt 3 festgelegten Zeitraum nach Vertragsbeendigung in Kraft.

(22) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das Unternehmen auf Anfrage von Dritten Zugriff auf die von ihm bereitgestellten Inhalte gewähren darf, sofern dies

gesetzlich vorgeschrieben ist oder aufgrund einer gerichtlichen Anordnung erforderlich ist.

(23) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das Unternehmen das Recht hat, seine Inhalte ohne vorherige Benachrichtigung zu löschen, sofern diese gegen geltendes Recht oder die AGB verstoßen.

(24) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das Unternehmen das Recht hat, sein Konto ohne vorherige Benachrichtigung zu sperren oder zu kündigen, sofern er gegen die AGB verstößt.

(25) Der Kunde oder Creator dürfen ohne schriftliches Einverständnis nicht untereinander kommunizieren.

(26) Erhält ein Creator einen Job und direkt die zur Verfügung gestellten Produkte, so muss er/sie die vorgegebene Deadline einhalten. Wird die Deadline ohne speziellen Grund nicht eingehalten, erhält der Creator keine Bezahlung. Zusätzlich wird eine Konventionalstrafe in Höhe von CHF 500.00 sowie der Warenwert des oder der erhaltenen Produkte fällig, nach 7 Tagen der offiziellen Deadline (sofern nichts anderes mit Not Nice definiert).

 

(27) Bestimmung zu Rohmaterialen:

a. Rohmaterialen: Brands erhalten die benötigten Rohmaterialen nur gegen Aufpreis, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.

b. Aufforderung durch Not Nice: Bei Aufforderung durch Not Nice sind Creator verpflichtet, die erforderlichen Rohmaterialen ohne zusätzliche Kosten bereitzustellen.

c. Ausnahmen: Jegliche Ausnahmen von dieser Klausel bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

 

Alle Rechte vorbehalten.

Gerichtsstand ist Winterthur, Schweiz

Updated 04.09.2023

Letzt Änderung:

31.10.2023